{"id":16,"date":"2015-03-13T13:35:48","date_gmt":"2015-03-13T12:35:48","guid":{"rendered":"http:\/\/innenrestaurierung-pfarrkirche-herschwiesen.de\/wordpress\/?page_id=16"},"modified":"2023-06-21T11:08:09","modified_gmt":"2023-06-21T09:08:09","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.foerderverein-herschwiesen.de\/?page_id=16","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Satzung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>,, F\u00f6rderverein St. Pankratius Herschwiesen e.V.\u201c<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><em>Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/em><strong><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eF\u00f6rderverein St. Pankratius Herschwiesen e.V.\u201c mit Sitz in 56154 Boppard-Herschwiesen und verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Zweck der K\u00f6rperschaft ist:<\/p>\n\n\n\n<p>Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung kirchlicher Zwecke in der Ortskirche Herschwiesen und den dazugeh\u00f6rigen Kapellen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die K\u00f6rperschaft ist selbstlos t\u00e4tig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Mittel der K\u00f6rperschaft d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der K\u00f6rperschaft.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung der K\u00f6rperschaft oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen der K\u00f6rperschaft an die Katholische Kirchengemeinde Mittelrhein St. Josef in Boppard, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige oder kirchliche Zwecke verwendet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Erwerb der Mitgliedschaft:<\/p>\n\n\n\n<p>Mitglied kann jede nat\u00fcrliche und juristische Person werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Aufnahme erfolgt durch schriftliche Beitrittserkl\u00e4rung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 8<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Beendigung der Mitgliedschaft:<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliedschaft endet:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>durch K\u00fcndigung<\/li>\n\n\n\n<li>mit dem Tod des Mitgliedes<\/li>\n\n\n\n<li>durch Beschluss des Vorstandes, u. a., wenn das Mitglied seinen<br>Beitragsverpflichtungen nicht nachgekommen ist,<br>oder sonstige, dem Vereinszweck entgegenstehende Gr\u00fcnde vorliegen, bei juristischen Personen durch Aufl\u00f6sung oder Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Der Austritt erfolgt zum Ende des Kalenderjahres. Er ist dem\/der Vorsitzen-den unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten schriftlich zu erkl\u00e4ren. Eine R\u00fcckgew\u00e4hr von Beitr\u00e4gen, Sacheinlagen oder Spenden ist ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 9<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Mitgliedsbeitr\u00e4ge:<\/p>\n\n\n\n<p>Jedes Mitglied zahlt einen Mindestbeitrag, dessen H\u00f6he von der Gr\u00fcnderversammlung beschlossen wurde und von der Mitgliederversammlung ge\u00e4ndert werden kann. Der Jahresbeitrag wird durch Bankeinzugsverfahren einmal j\u00e4hrlich, in den ersten viere Monaten, entrichtet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 10<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Organe des Vereins:<\/p>\n\n\n\n<p>Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 11<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung:<\/p>\n\n\n\n<p>Eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Mitgliederversammlung ist mindestens einmal j\u00e4hrlich einzuberufen. Juristische Personen, die Mitglieder sind, werden von ihrem Vertreter mit einer Stimme vertreten. Die \u00dcbertragung des Stimmrechtes von Mitgliedern, die nat\u00fcrliche Personen sind, ist ausgeschlossen. Die Mitgliederversammlung wird vom dem\/der Vorsitzenden unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einberufungsfrist betr\u00e4gt zwei Wochen. Die Einberufung kann schriftlich oder durch Ver\u00f6ffentlichung im amtlichen Mitteilungsorgan der Stadt Boppard erfolgen, verbunden mit der Angabe der Tagesordnung.<\/p>\n\n\n\n<p>Jede ordnungsm\u00e4\u00dfig einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig. Eine au\u00dferordentliche Versammlung ist einzuberufen, wenn wenigstens zwei F\u00fcnftel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gr\u00fcnden verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft \u00fcber<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; den Rechenschaftsbericht<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; die Entlastung des Vorstandes<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; die Neuwahl des Vorstandes<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Beitrags\u00e4nderungen<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Satzungs\u00e4nderungen ausgenommen \u00a7 14<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Aufl\u00f6sung des Vereines<\/p>\n\n\n\n<p>Die Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmen gefasst. Beschl\u00fcsse \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen bed\u00fcrfen einer Mehrheit von drei Viertel der anwesenden Mitglieder. Die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung sind in ein Protokoll aufzunehmen, das von dem\/der Schriftf\u00fchrer\/in gef\u00fchrt und von dem\/der jeweiligen Vorsitzenden gegengezeichnet wird.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 12<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand:<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand besteht aus dem\/der Vorsitzenden\/en, seinem Stellvertreter\/in dem\/der Schatzmeister\/in, seinem Stellvertreter\/in, dem\/der Schriftf\u00fchrer\/in, seinem Stellvertreter\/in, einem Pressewart und weiteren Beisitzern, deren Anzahl von der Mitgliederversammlung bestimmt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Pastor und ein Mitglied des Verwaltungsrates der Katholischen Kirchengemeinde Mittelrhein St. Josef in Boppard oder deren Stellvertreter\/in sind Mitglieder des Vorstandes und haben volles Stimmrecht. Die Vorstandsmitglieder mit Ausnahme des Pastors und dem abgeordneten Mitglied des Verwaltungsrates werden von der Mitgliedsversammlung auf die Dauer von vier Jahren gew\u00e4hlt und bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Die Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p>Der\/die Schriftf\u00fchrer\/in nimmt \u00fcber jede Sitzung des Vorstandes und der Mitgliederversammlung ein Protokoll auf, das von ihm\/ihr und dem\/der Vorsitzenden zu unterzeichnen und auf der n\u00e4chsten Sitzung vorzulegen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Der\/die Schatzmeister\/in verwaltet die Kasse des Vereins und f\u00fchrt ordnungsgem\u00e4\u00df Buch \u00fcber alle Einnahmen und Ausgaben. Er\/Sie hat, ebenso wie der\/die Vorsitzende, der Mitgliederversammlung j\u00e4hrlich einen Rechenschaftsbericht zu erstatten.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich und hat keinen Anspruch auf Verg\u00fctung seiner T\u00e4tigkeit. Der Vorstand ist verpflichtet, alle Rechtsgesch\u00e4fte des Vereins mit der Bestimmung einzugehen, dass die Haftung auf das Vereinsverm\u00f6gen beschr\u00e4nkt ist. Vorstandsbeschl\u00fcsse gelten mit einfacher Mehrheit.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a713<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand:<\/p>\n\n\n\n<p>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand sind der\/die Vorsitzende, der\/die stellvertretende Vorsitzende, der\/die Schatzmeister\/in und der\/die Schriftf\u00fchrer\/in, der\/die Pressewart\/in sowie das abgeordnete Verwaltungsratsmitglied oder sein Stellvertreter\/in. Ihnen obliegen die Gesch\u00e4ftsleitung, die Ausf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse und die Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens. Sie d\u00fcrfen nicht hauptamtlich im Dienst der Pfarrei, des Bistums oder einer Organisation stehen, die zu deren Einflussbereich geh\u00f6rt.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch den\/die Vorsitzende\/n oder den\/die stellvertretende\/n Vorsitzende\/n vertreten. Jeder ist jeweils alleinvertretungsberechtigt (Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB). Die Sitzungen und Beschl\u00fcsse des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes sind vom dem\/der Schriftf\u00fchrer\/in &nbsp;zu protokollieren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a714<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Eintragung ins Vereinsregister, Anerkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit: Der Vorstand wird bevollm\u00e4chtigt, zur Behebung etwaiger Beanstandung des Vereinsregisters erforderliche Erg\u00e4nzungen oder Ver\u00e4nderungen zu dieser Satzung zu beschlie\u00dfen und anzumelden. Der Vorstand wird ebenfalls bevollm\u00e4chtigt, klarstellende Erg\u00e4nzungen zu der Zweckbestimmung zu beschlie\u00dfen, falls nach Auffassung des Finanzamtes eine solche Erg\u00e4nzung erforderlich wird, um die besondere F\u00f6rderungsw\u00fcrdigkeit im Sinne des g 10b Abs. 1 Einkommenssteuergesetz zu erlangen.<\/p>\n\n\n\n<p>Herschwiesen, 28. November 2003,<\/p>\n\n\n\n<p>ge\u00e4ndert 12. M\u00e4rz 2023<br>ge\u00e4ndert&nbsp; 09. Juni 2023&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; gez. Dieter Dieler &#8211; Vorsitzender &#8211; <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung ,, F\u00f6rderverein St. Pankratius Herschwiesen e.V.\u201c \u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eF\u00f6rderverein St. Pankratius Herschwiesen e.V.\u201c mit Sitz in 56154 Boppard-Herschwiesen und verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. 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